FAQ für Fassadenfarben
Was sind Fassadenfarben?
Fassadenfarben werden zur Aussenbeschichtung von Gebäuden eingesetzt. Sie müssen licht- und wetterbeständig sein. Fassadenfarben weisen üblicherweise eine mittlere Pigment-Volumen-Konzentration auf (40 bis 60 %). Daraus ergibt sich ein geschlossener, porenarmer Film mit einer mittleren Wasserdampfdiffusionsfähigkeit und einer geringen Wasseraufnahme, der die Wand «atmen» lässt und verhindert, dass Wasser in die Wand eindringen kann. Die Werte für die Wasserdampfdiffusion und die Wasseraufnahme unterscheiden sich je nach Bindemittel.
Welche Kriterien sind für die Einstufung relevant?
Wichtige Kriterien für Fassadenfarben sind eine hohe Umweltverträglichkeit und ein niedriger Gehalt an organischen Lösemitteln (VOC). Darüber hinaus beurteilt man die Gesundheitsverträglichkeit der Produkte und die technischen Eigenschaften.
Was sagen die Kategorien bei den Fassadenfarben über die Produkte aus?
Die Kategorien A bis E bezeichnen wasserverdünnbare Produkte und die Kategorien F und G lösemittelverdünnbare Produkte.
Kategorie A bezeichnet wasserverdünnbare Farben, die aromatenfrei, kennzeichnungsfrei gemäss aktueller Schweizer Chemikaliengesetzgebung und arm an flüchtigen organischen Stoffen (VOC) sind. Darüber hinaus enthalten sie keine sensibilisierenden, stark umweltgefährdende oder CMR-Stoffe. Sie bestehen zu mehr als 95% aus nachwachsenden Rohstoffen und enthalten keine Filmschutzmittel.
Diese Farben entsprechen damit höchsten Ansprüchen in Bezug auf Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit, eignen sich aber nur für Flächen, die keinen besonderen Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall erfordern.
Kategorie A- bezeichnet Kalk- und 2-K-Silikatfarben. Diese Farben zeigen sehr gute ökologische Eigenschaften und entsprechen damit der Kategorie A, allerdings ist das Deckvermögen bei Kalkfarben eingeschränkt und die Verarbeitung bei 2-K-Silikatfarben anspruchsvoll. Beide Produktegruppen sind aufgrund ihrer Alkalität nicht kennzeichnungsfrei und werden deshalb in die Kategorie A- eingestuft. Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen beschränkt sich allerdings auf den Arbeitsschutz, der bei professioneller Verarbeitung gewährleistet ist. Somit stellen diese Farben bei korrekter Handhabung kein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar.
Kategorie B bezeichnet wasserverdünnbare Farben, die aromatenfrei, kennzeichnungsfrei gemäss aktueller Schweizer Chemikaliengesetzgebung und arm an flüchtigen organischen Stoffen (VOC) sind. Darüber hinaus enthalten sie keine sensibilisierenden, stark umweltgefährdende oder CMR-Stoffe und keine Filmschutzmittel.
Diese Farben entsprechen damit hohen Ansprüchen in Bezug auf Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit, eignen sich aber nur für Flächen, die keinen besonderen Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall erfordern.
Kategorie C bezeichnet wasserverdünnbare Farben, die aromatenfrei, kennzeichnungsfrei gemäss aktueller Schweizer Chemikaliengesetzgebung und arm an flüchtigen organischen Stoffen (VOC) sind. Diese Farben enthalten Filmschutzmittel, die eine niedrige Umweltbelastung darstellen. Daher eignen sie sich für Flächen, die einen Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall erfordern.
Kategorie D bezeichnet wasserverdünnbare Farben, die aromatenfrei sind. Diese Farben enthalten Filmschutzmittel, die eine mittlere Umweltbelastung darstellen. Daher eignen sie sich für Flächen, die einen Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall erfordern.
Kategorie E bezeichnet wasserverdünnbare Farben, die aromatenfrei sind. Diese Farben enthalten Filmschutzmittel, die eine hohe Umweltbelastung darstellen. Daher eignen sie sich für Flächen, die einen starken Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall erfordern, stellen aber ein erhöhtes Umweltrisiko durch die Filmschutzmittel dar. Sie sollten daher gezielt und gut überlegt eingesetzt werden.
Kategorie F bezeichnet lösemittelverdünnbare Farben, die aromatenfrei und arm an flüchtigen organischen Stoffen (VOC) sind. Diese Farben können ggf. Filmschutzmittel enthalten, die eine Umweltbelastung darstellen und enthalten wesentlich mehr VOC-Anteile als eine Farbe der Kategorie C.
Kategorie G bezeichnet lösemittelverdünnbare Farben, die keine der genannten Anforderungen erfüllen. Für bestimmte spezielle Anwendungen haben diese Farben aber durchaus ihre Berechtigung.
Warum werden keine technischen Mindestanforderungen definiert?
Fassadenfarben haben je nach enthaltenem Bindemittel sehr unterschiedliche Eigenschaften. Demnach können keine minimalen Werte definiert werden, die eingehalten werden sollten, damit die Farbe die gewünschten Anforderungen erfüllt. Allerdings sind im Reglement Eigenschaften aufgelistet, die im technischen Merkblatt des Herstellers ausgelobt sein müssen, damit die Produkte untereinander vergleichbar sind. So ist eine bewusste Produkteauswahl mithilfe der technischen Eigenschaften möglich.
Warum werden Kalkfarben und 2-K-Silikatfarben trotz der Kennzeichnung mit Gefahren-Symbolen in die Kategorie A- eingestuft?
Kalkfarben sind mit den H-Sätzen 314, 315, 318, 319 oder 335 gekennzeichnet. Diese beziehen sich auf den Arbeitsschutz und sind nicht relevant für die Umwelt. Zudem sind Kalkfarben nur für die Anwendung durch berufliche Verwender vorgesehen, die mit den nötigen Arbeitsschutz-massnahmen vertraut sind. Die Arbeitsschutzmassnahmen sind im Sicherheitsdatenblatt der Produkte zu finden und sollten in jedem Fall beachtet werden. Bei korrekter Handhabung stellen Kalkfarben kein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar.
Sollte ich Malerarbeiten nur noch mit Farben der Kategorie A ausführen?
Nein, die Produkte jeder Kategorie haben ihre Berechtigung. Für das Streichen einer Fassade, die ein geringes Risiko für Algen- und Pilzbefall hat (z.B. weil sie konstruktiv gut geschützt ist), eignen sich Produkte der Kategorien A und B, die keinen Filmschutz enthalten. Wenn es aber um eine Fassade geht, die ein erhöhtes Risiko für Algen- und Pilzbefall zeigt oder wenn ein langfristiger Schutz dagegen ausdrücklich gewünscht ist, sind diese Produkte weniger gut geeignet. Für solche Fälle haben auch Produkte der anderen Kategorien durchaus ihre Berechtigung. Lassen Sie sich in diesen Fällen vom Hersteller beraten.
Was kann passieren, wenn ich ein F- oder G-Produkt einsetze?
Produkte der Kategorien F oder G enthalten organische Lösemittel (VOC). Diese verdunsten beim Trocknen der Farbe und gelangen in die Luft. Organische Lösemittel belasten die Gesundheit und die Umwelt und können den Treibhauseffekt verstärken. Produkte der Kategorie F enthalten im Gegensatz zur Kategorie G keine aromatischen Lösemittel. Sie sind deshalb etwas besser umwelt- und gesundheitsverträglich. Beim Umgang mit lösemittelhaltigen Farben ist das Tragen von Handschuhen empfohlen, um den Hautkontakt mit Lösemitteln zu vermeiden. Zudem sollten organische Lösemittel nicht in die Umwelt gelangen, und lösemittelhaltige Farbreste müssen korrekt entsorgt werden.
Ich möchte Produkte ohne chemische Konservierungsstoffe. Gibt es solche Produkte mit der Umwelt-Etikette?
Viele Produkte der Kategorie A enthalten keine chemischen Konservierungsstoffe. Insbesondere Silikatfarben und Kalkfarben können ohne Konservierungsstoffe hergestellt werden. Lösemittelhaltige Produkte enthalten ebenfalls keine chemischen Konservierungsstoffe, aber dafür organische Lösemittel (VOC).
Ich möchte möglichst keine gefährlichen Produkte verwenden. Gibt es für alle Anwendungsbereiche entsprechend eingestufte Produkte?
Für die meisten Anwendungsbereiche gibt es Produkte, die keine gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, wo der Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten Sinn macht. Der Ersatz durch ein wasserverdünnbares Produkt kann in einem solchen Fall schwierig oder auch unmöglich sein.
Sind Produkte der Kategorie A wesentlich teurer als Produkte der Kategorie B oder C?
Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Maler oder Farbenfachhändler.