FAQ für Lacke, Holz- und Bodenbeschichtungen aussen und Holzschutzmittel

FAQ für Lacke, Holz- und Bodenbeschichtungen aussen und Holzschutzmittel

Was sind Lacke, Holz- und Bodenbeschichtungen aussen und Holzschutzmittel?

Dies sind Produkte, die für die Beschichtung von Metall, Kunststoff, Holz und Böden im Aussenraum vorgesehen sind und vor Ort (auf der Baustelle) appliziert werden. Ausgenommen davon sind Beschichtungen, die industriell appliziert werden und bereits in Form beschichteter Bauteile an den Bau gelangen. Lacke und Beschichtungen, die industriell eingesetzt werden, können allerdings freiwillig mit der Umwelt-Etikette ausgezeichnet werden. Holzschutzmittel sind Produkte, die nach Biozidprodukteverordnung (VBP SR 813.12) zugelassen sind und entsprechen dem Produkttyp 8 (Anhang 10, VBP).

Welche Kriterien sind für die Einstufung relevant?

Wichtige Kriterien für diesen Geltungsbereich sind eine hohe Umweltverträglichkeit und ein niedriger Gehalt an organischen Lösemitteln (VOC). Darüber hinaus beurteilt man die Gesundheitsverträglichkeit der Produkte und die technischen Eigenschaften.

Was sagen die Kategorien bei den Fassadenfarben über die Produkte aus?

Die Kategorien A bis E bezeichnen wasserverdünnbare Produkte und die Kategorien E und G lösemittelverdünnbare Produkte. Produkte der Kategorie E sind entweder wasserverdünnbare Systeme mit Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall (hohe Umweltbelastung) oder lösemittelverdünnbare Systeme, die kennzeichnungsfrei und VOC-arm sind.

Kategorie A bezeichnet VOC-arme Lacke, die aromatenfrei und kennzeichnungsfrei sind und die VOC-Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen (s. Reglement Kapitel 2.3.3). Zudem sind sie frei von sensibilisierenden, umweltgefährlichen und CMR-Stoffen und bestehen zu mehr als 95% aus nachwachsenden Rohstoffen. Sie erfüllen die geforderten technischen Anforderungen. Diese Farben entsprechen damit höchsten Ansprüchen in Bezug auf Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit.

Kategorie B bezeichnet VOC-arme Lacke, die aromatenfrei und kennzeichnungsfrei sind und die VOC-Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen (s. Reglement Kapitel 2.3.3). Zudem sind sie frei von sensibilisierenden, umweltgefährlichen und CMR-Stoffen und erfüllen die geforderten technischen Anforderungen.

Kategorie C bezeichnet VOC-arme Lacke, die aromatenfrei und kennzeichnungsfrei sind und die VOC-Grenzwerte der Stufe 2 erfüllen (s. Reglement Kapitel 2.3.3). Zudem erfüllen sie die geforderten technischen Anforderungen. Die Kategorie C kann auch wässrige 2-K-Systeme auszeichnen, die als Set (Stammkomponente plus Härter) verkauft werden und deren Härter kennzeichnungspflichtig ist. Aufgrund ihrer guten technischen Eigenschaften und ihrer Eignung für besonders beanspruchte Flächen werden diese Produkte ebenfalls in Kategorie C eingestuft, sofern sie alle anderen Kriterien der Kategorie C erfüllen.

Kategorie D bezeichnet VOC-arme Lacke, die aromatenfrei sind und die VOC-Grenzwerte der Stufe 2 erfüllen (s. Reglement Kapitel 2.3.3). Zudem erfüllen sie die geforderten technischen Anforderungen.

Kategorie E bezeichnet VOC-arme Lacke, die aromatenfrei sind und die VOC-Grenzwerte der Stufe 2 erfüllen (s. Reglement Kapitel 2.3.3) oder bezeichnet lösemittelverdünnbare Lacke, die aromatenfrei sind und die VOC-Grenzwerte der Stufe 3 erfüllen (s. Reglement Kapitel 2.3.3). Zudem erfüllen sie die geforderten technischen Anforderungen.

Kategorie F bezeichnet Lacke, die aromatenfrei sind. Zudem erfüllen sie die geforderten technischen Anforderungen

Kategorie G bezeichnet Lacke, die keine der genannten Anforderungen erfüllen. Für bestimmte spezielle Anwendungen haben diese Produkte aber durchaus ihre Berechtigung.

Sollte ich Beschichtungsarbeiten nur noch mit Produkten der Kategorie A ausführen?

Nein, die Produkte jeder Kategorie haben ihre Berechtigung. Für manche Anwendungen eignet sich ein Produkt der Kategorie A. Für andere Anwendungen sind gar keine Produkte der Kategorie A verfügbar. Wenn es um spezifische Anforderungen hinsichtlich Glanzgrad, Haftung oder Langlebigkeit geht, hilft ein A-Produkt oft nicht weiter. Für solche Spezialfälle haben auch Produkte der anderen Kategorien durchaus ihre Berechtigung.

Was kann passieren, wenn ich ein lösemittelhaltiges Produkt einsetze?

Organische Lösemittel verdunsten beim Trocknen des Lackes und gelangen in die Luft. Organische Lösemittel belasten die Gesundheit und die Umwelt und können den Treibhauseffekt verstärken. Produkte der Kategorie F enthalten im Gegensatz zur Kategorie G keine aromatischen Lösemittel. Sie sind deshalb etwas besser umwelt- und gesundheitsverträglich. Beim Umgang mit lösemittelhaltigen Farben ist das Tragen von Handschuhen empfohlen, um den Hautkontakt mit Lösemitteln zu vermeiden. Zudem sollten organische Lösemittel nicht in die Umwelt gelangen, und lösemittelhaltige Farbreste müssen korrekt entsorgt werden.

Ich möchte Produkte ohne chemische Konservierungsstoffe. Gibt es solche Produkte mit der Umwelt-Etikette?

Wasserverdünnbare Lacke, Holz- und Bodenbeschichtungen enthalten in der Regel chemische Konservierungsstoffe, damit das Produkt im Topf nicht anfängt zu schimmeln. Produkte der Kategorien A und B enthalten aber nur sehr geringe Mengen an solchen Konservierungsmitteln. Lösemittelhaltige Produkte enthalten keine chemischen Konservierungsstoffe, aber dafür organische Lösemittel (VOC), die gesundheitsschädigend sein können.

Warum macht der Einsatz von 2K-Produkten Sinn, obwohl deren Härter teilweise kennzeichnungspflichtig sind?

Wässrige 2K-Systeme, deren Härter (z.B. Isocyanat- oder Amin-Härter) kennzeichnungspflichtig ist, werden aufgrund ihrer guten technischen Eigenschaften und ihrer Eignung für besonders beanspruchte Flächen gerne verwendet. Sie sind beständiger und langlebiger als 1K-Produkte und sind deshalb ökologisch sehr sinnvoll, da weniger schnell renoviert werden muss.

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